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Arbeitslosenversicherung für Vorstandsmitglieder
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In der angeführten Entscheidung beschäftigt sich der VwGH mit dem Zusammenhang zwischen dem nicht näher definierten Dienstnehmerbegriff des AlVG und der beitragsrechtlichen Abgrenzung im ASVG.
Er kommt dabei zur Erkenntnis, dass das Arbeitslosenversicherungsrecht neben den echten Dienstnehmern auch freie Dienstnehmer, als die in der Regel Vorstandsmitglieder einzustufen sind, erfasst und die Sonderregelung des § 4 Abs 1 Z 6 ASVG für nicht lohnsteuerpflichtige Vorstandsmitglieder der Beitragspflicht zur Arbeitslosenversicherung nicht entgegensteht.
Es bleibt abzuwarten, wie die Gebietskrankenkassen mit dieser Entscheidung umgehen.