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Sonntag Martin (Hrsg.)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

5. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-3007-6

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Sonntag Martin (Hrsg.) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 361 Einleitung des Verfahrens

Sieglinde Tarmann-Prentner

Übersicht

Rz


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I.
Antragsprinzip
1-4
II.
Inhalt des Antrags
5, 6
III.
Antragslegitimation
7, 8
IV.
Rehabilitation
9, 10
V.
Minderjährige
11, 12
VI.
Mitwirkungspflicht
13, 14
VII.
Antragstellung bei anderen Rechtsträgern
15-17

I. Antragsprinzip

1

Für die Feststellung von Leistungsansprüchen gilt in der Kranken- und Pensionsversicherung das Antragsprinzip (Abs 1 Z 1). Eine Leistungsgewährung ist nur auf Grund eines Antrages zulässig (RS0085092). In der UV darf der SVT auch von sich aus tätig werden (Abs 1 Z 2). Die anzuwendenden Verfahrensvorschriften des AVG sind in § 357 taxativ aufgezählt.

2

Nach § 13 Abs 2 AVG müssen fristgebundene oder fristbestimmende Eingaben schriftlich eingebracht werden. Leistungsanträge betreffend Hinterbliebenenleistungen sind insofern fristgebunden, als sie den konkreten Anfall der Leistung bestimmen. Auch solche materiellrechtlichen Fristen sind von § 13 Abs 2 AVG umfasst (RS0110821). Für die Leistungen des VT aus der UV ist die Antragstellung nur in den ges Ausnahmefällen Voraussetzung (RS0085252).

3

Ein Pensionsantrag kann schon vor Entstehung des Leistungsanspruchs gestellt werden. Die Pension fällt in diesem Fall mit der Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen für die Leistun...

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