Sonntag Martin (Hrsg.)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

5. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-3007-6

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Sonntag Martin (Hrsg.) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 341 Gesamtverträge

Markus Kletter

Übersicht

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I.
Der Gesamtvertrag (GV) als Normenvertrag und sein Überprüfungsmaßstab
1–7a
II.
Die Parteien des GV und die Voraussetzungen seines Abschlusses
8–16
III.
Die Struktur des GV und seine Auslegung; der Mustergesamtvertrag (MGV)
17–20
IV.
Der GV und der Leistungsanspruch des Versicherten
21
V.
Der Einzelvertrag (EV)
22–26
VI.
Das Verhältnis von Gesamtvertrag und Einzelvertrag
27–36
VII.
Einzelvertrag ohne Gesamtvertrag?
37–42
VIII.
Das Verhältnis von Verordnungen der SV zu GV und EV
43–51

I. Der Gesamtvertrag (GV) als Normenvertrag und sein Überprüfungsmaßstab

1

Nach hM und Rsp ist der GV ein privatrechtlicher (Normen-)Vertrag (§ 338 besagt dies) und keine VO (folglich besteht keine Anfechtungsmöglichkeit vor dem VfGH: VfSlg 14.740). GV sind samt ihren Zusatzvereinbarungen als Rechtsquellen sui generis anzusehen, deren Zustandekommen zwar nach privatrechtlichen Grundsätzen zu beurteilen ist, die ihrem Inhalt nach jedoch G im materiellen Sinn gleichzuhalten sind (7 Ob 3/05z mwN). Die zwingende Wirkung des GV wird von Abs 3 ausdrücklich angeordnet (analog §§ 348a, 349 Abs 4); sie dient sowohl der Einheitlichkeit und Flächendeckung des Leistungsangebotes als auch dem Schutz d...

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