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Sonntag Martin (Hrsg.)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

5. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-3007-6

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Sonntag Martin (Hrsg.) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 341 Gesamtverträge

Markus Kletter

Übersicht

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I.
Der Gesamtvertrag (GV) als Normenvertrag und sein Überprüfungsmaßstab
1-7a
II.
Die Parteien des GV und die Voraussetzungen seines Abschlusses
8-16
III.
Die Struktur des GV und seine Auslegung; der Mustergesamtvertrag (MGV)
17-20
IV.
Der GV und der Leistungsanspruch des Versicherten
21
V.
Der Einzelvertrag (EV)
22-26
VI.
Das Verhältnis von Gesamtvertrag und Einzelvertrag
27-36
VII.
Einzelvertrag ohne Gesamtvertrag?
37-42
VIII.
Das Verhältnis von Verordnungen der SV zu GV und EV
43-51

I. Der Gesamtvertrag (GV) als Normenvertrag und sein Überprüfungsmaßstab

1

Nach hM und Rsp ist der GV ein privatrechtlicher (Normen-)Vertrag (§ 338 besagt dies) und keine VO (folglich besteht keine Anfechtungsmöglichkeit vor dem VfGH: VfSlg 14.740). GV sind samt ihren Zusatzvereinbarungen als Rechtsquellen sui generis anzusehen, deren Zustandekommen zwar nach privatrechtlichen Grundsätzen zu beurteilen ist, die ihrem Inhalt nach jedoch G im materiellen Sinn gleichzuhalten sind (7 Ob 3/05z mwN). Die zwingende Wirkung des GV wird von Abs 3 ausdrücklich angeordnet (analog § 348a, 349 Abs 4); sie dient sowohl der Einheitlichkeit und Flächendeckung des Leistungsangebotes als auch dem Schutz de...

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