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Sonntag Martin (Hrsg.)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

5. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-3007-6

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Sonntag Martin (Hrsg.) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 69 Rückforderung ungebührlich entrichteter Beiträge

Johannes Derntl

Übersicht

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I.
Ungebührlich entrichtete Beiträge
4-7
II.
Ausschluss der Rückforderung
8-11
III.
Ausnahmen vom Ausschluss der Rückforderung
A.
Wiederaufnahme - Leistungsanspruch (Abs 2 letzter Satz)
12, 13
B.
Fehlender Einfluss auf Höhe des Leistungsanspruchs (Abs 4)
14
IV.
Gegenseitige Verrechnung der Versicherungsträger (Abs 3)
15
A.
Grundlagen
16-18
B.
Anwendungsbereich
19
C.
Anrechnung/Gutschreibung/Erstattung
20-23a
V.
Umfang der Rückforderung und Verfahren
24-28
VI.
Verjährung
29, 30

1

Diese Bestimmung regelt die Rückforderung von bereits bezahlten Beiträgen, wobei dieses Recht dem (vermeintlichen) Vers und dem (vermeintlichen) DG, jeweils für ihren Beitragsanteil, zusteht (Abs 6).

2

„Selbst getragen“ iSd Bestimmung hat der Vers die DN-Anteile nicht nur, wenn er sie selbst gezahlt hat, sondern auch dann, wenn sie durch den DG vom Entgelt abgezogen wurden (VwGH 87/08/0086, 2011/08/0036; OGH 8 ObA 69/05p). Darüber hinaus werden die Grundsätze einer Verrechnung von bezahlten Beiträgen zwischen un-/zuständigem KVT, verbunden mit einer Gutschrift oder Erstattung an den Beitragsschuldner, festgelegt (Abs 3).

3

Die Rückzahlung von Guthaben, die auf Grund von ...

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