Umsatzsteuer-Handbuch 2012
1. Aufl. 2012
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Judikatur VwGH zu § 6:
Die Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten im Rahmen eines bewilligten Bordellbetriebes ist keine steuerfreie Grundstücksvermietung
Im Erkenntnis vom , 2009/15/0199, hat der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass keine steuerfreie Grundstücksvermietung vorliegt, wenn der Vermieter eine Organisation schafft und unterhält, durch die die gewerbsmäßige Unzucht der Bewohnerinnen gefördert wird. Für das Vorliegen einer derartigen Organisation spricht es, wenn die Wohnungen separeemäßig eingerichtet sind und der Zugang durch Türsteher oder über Monitore überwacht wird. Eine steuerfreie Grundstücksvermietung liegt auch dann nicht vor, wenn ein Vermieter im Rahmen eines Bordellbetriebes Zimmer an Prostituierte überlässt (vgl. in diesem Sinne auch die Entscheidung des Bundesfinanzhofes vom , XI S 23/10). Diesfalls ergibt sich das Vorhandensein einer entsprechenden Organisation schon aus der Bewilligung zum Betrieb eines „Zimmerbordells“ an dem in der Bewilligung genannten Standort. Die Leistung des Vermieters erfährt ihr Gepräge in der Ermöglichung legaler Zimmerprostitution, während im Falle bloßer Gesc...