Umsatzsteuer-Handbuch 2012
1. Aufl. 2012
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Judikatur VwGH zu § 3a:
Die Überlassung von Hotelzimmern an Arbeitnehmer an arbeitsfreien Wochenenden ist ein steuerbarer Umsatz
Die Unternehmerin hat den Arbeitnehmern an arbeitsfreien Wochenenden nicht nur unentgeltlich die Nutzung von Hotelzimmern überlassen. Sie hat vielmehr darüber hinaus unentgeltlich Verpflegungsleistungen erbracht. Dabei handelt es sich zum einen um das an den arbeitsfreien Wochenenden (im Hotel oder Gasthaus) dargebotene Frühstück, zum anderen aber darüber hinaus (im Hotel P) auch noch um Mittag- bzw. Abendessen (Halbpension). Durch diese Verpflegung an arbeitsfreien Wochenenden hat die Unternehmerin den Arbeitnehmern in deren privater Sphäre einen bedarfsdeckenden Nutzen zukommen lassen. Mit der Verpflegung der Arbeitnehmer an arbeitsfreien Tagen hat die Unternehmerin daher Umsätze iSd § 1 Abs. 1 Z 1 der Verordnung BGBl. Nr. 279/1995 getätigt. Zudem hat die Unternehmerin die Überlassung der Räumlichkeiten (Zimmer im Hotel und Gasthof) an den arbeitsfreien Wochenenden als nicht im überwiegenden Arbeitgeberinteresse gelegen und sohin als steuerbar iSd § 3a Abs. 1a UStG 1994 angesehen. Diese Beurteilung durch die Unternehmerin steht im Einklang mit d...