Umsatzsteuer-Handbuch 2012
1. Aufl. 2012
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Judikatur VwGH zu Art. 3:
Anwendung der Versandhandelsregelung
Art. 28b Teil B der Sechsten MwSt-Richtlinie normiert, dass so genannte Versandhandelslieferungen an nichtvorsteuerabzugsberechtigte Erwerber als im Bestimmungsland erbracht anzusehen sind. Damit soll verhindert werden, dass es bei Lieferungen an nicht erwerbsteuerpflichtige Erwerber im grenzüberschreitenden Versandhandel wegen der Steuersatzunterschiede zu Wettbewerbsverzerrungen und Standortverlagerungen kommt (Birkenfeld, Mehrwertsteuer in der EU, 5. Auflage, 146; Ruppe, UStG3, Tz 19 zu Art. 3 BMR). Ziel der Versandhandelsregelung ist somit die Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen, Standortverlagerungen und Aufkommensverschiebungen, deren Ursache in den unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen der Mitgliedstaaten begründet ist. Nach den ursprünglichen Plänen der Kommission sollte die Verlagerung des Lieferortes in den Bestimmungsmitgliedstaat auf den Versandhandel (von „Versandhäusern“) im engeren Sinn beschränkt bleiben. Da sich aber im Zuge der Arbeiten an der „Binnenmarkt-Richtlinie“ herausstellte, dass keine befriedigende Abgrenzung des „Versandhandels“ zu den übrigen Versendungsliefer...