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Empfehlung betreffend Senkung des Dienstgeberbeitrags zum Familienlastenausgleichsfonds
BMAW, FAQ: Senkung der Lohnnebenkosten (Stand: ), online abrufbar unter https://www.wko.at/service/k/arbeitsrecht-sozialrecht/FAQ-Senkung-der-Lohnnebenkosten.pdf.
In den letzten Praxis-News (ASoK 2022, 433) wurde darüber berichtet, dass im Zuge des Teuerungs-Entlastungspakets Teil II, BGBl I 2022/163, festgelegt wurde, dass die Herabsetzung des Beitragssatzes für den Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds ab 2023 nur dann zum Tragen kommt, wenn sie in überbetrieblichen lohngestaltenden Vorschriften (insbesondere Kollektivvertrag) oder innerbetrieblich für alle Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern festgelegt ist.
Im Hinblick auf diese für die Praxis sehr unverständliche Regelung hat das BMAW nunmehr einen Fragen-Antworten-Katalog veröffentlicht. Darin wird hinsichtlich der angeS. 473 führten innerbetrieblichen Festlegung (wie bereits in den Gesetzesmaterialien) darauf hingewiesen, dass diese auch formlos erfolgen kann. Es wird aber empfohlen, rechtzeitig (vor Jahresende 2022) einen internen Aktenvermerk anzulegen, der die Absenkung des Beitragssatzes dokumentiert (vorgeschlagener Wortlaut: „Gemäß § 41 Abs 5a Z 7 Familienlastenausgleichsgesetz wird der Dienstgeberbeitrag für alle Dienstnehmer, für die der ...