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Ausgleichstaxe nach dem BEinstG im Jahr 2023
Die Höhe der gemäß § 9 Abs 2 BEinstG zu entrichtenden Ausgleichstaxe beträgt gemäß der Verordnung BGBl II 2022/418 für das Kalenderjahr 2023 für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre, für Dienstgeber mit 25 bis 99 Dienstnehmern monatlich 292 Euro, für Dienstgeber mit 100 bis 399 Dienstnehmern monatlich 411 Euro und für Dienstgeber mit 400 oder mehr Dienstnehmern monatlich 435 Euro.