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ISR 2, Februar 2016, Seite 43

Unbeschränkte Steuerpflicht einer technischen Fachkraft ausländischer Streitkräfte; Rückkehrwille; keine Anwendung der Grundsätze des Anscheinsbeweises

Bernhard Becht

ISR.2016.02.R.01

EStG § 1 Abs. 1; NATOTrStat Art. X Abs. 1 Satz 1

1. Eine technische Fachkraft hält sich immer dann mit der Folge nicht unbeschränkter Einkommensteuerpflicht „nur in dieser Eigenschaft“ i.S.v. Art. X Abs. 1 Satz 1 NATOTrStat im Inland auf, wenn nach den gesamten Lebensumständen erkennbar ist, dass die betreffende Person in dem maßgeblichen Zeitraum fest entschlossen ist, nach Beendigung ihres Dienstes in den Ausgangsstaat oder in ihren Heimatstaat zurückzukehren (sog. Rückkehrwille).

2. Ein Tatsachennachweis mittels Anscheinsbeweises setzt das Vorliegen eines „typischen Geschehensablaufs“ voraus.

3. Die tatsächliche Beurteilung der Rückkehrabsicht berührt Fragen der individuellen Lebensplanung und -gestaltung, die von einer Vielzahl subjektiver und objektiver, beeinflussbarer und nicht beeinflussbarer Faktoren bestimmt zu werden pflegen, die ständigem Wechsel im Zeitlauf unterworfen sind und die sich damit jeglicher typisierenden Beantwortung von vornherein entziehen.

(nicht amtliche Leitsätze)

BFH Urt. - I R 72/14

Das Problem: Von der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht ausgenommen sind Mitglieder einer NATO-Truppe und deren ziviles Gefolge, sofern sie sich nur in dieser Ei...

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