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ISR 2, Februar 2016, Seite 45

Fiktive unbeschränkte Einkommensteuerpflicht: Einbeziehung von der Abgeltungsteuer unterliegenden Kapitaleinkünften bei der Berechnung der Einkunftsgrenzen nach § 1 Abs. 3 Satz 2 EStG 2009

Martin Weiss

ISR.2016.02.R.02

EStG 2009 § 1 Abs. 3, § 1a Abs. 1 Nr. 2, § 2 Abs. 5b, § 32b Abs. 1, § 46 Abs. 2 Nr. 8, § 50 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 und 4

In die Prüfung der Einkunftsgrenzen nach § 1 Abs. 3 Satz 2 EStG 2009 sind auch die der Abgeltungsteuer unterliegenden Kapitaleinkünfte einzubeziehen.

BFH Urt. - I R 18/14

Das Problem: Der Kläger (Kl.) wohnte im Streitjahr 2009 gemeinsam mit seiner Ehefrau in Belgien. Beide Ehegatten waren in Deutschland als Arbeitnehmer beschäftigt. Das Betriebsstättenfinanzamt des Arbeitgebers des Kl. hatte zunächst eine Bescheinigung nach § 39c Abs. 4 EStG 2002 ausgestellt, die den Kl. für Lohnsteuerzwecke als nach § 1 Abs. 3 EStG (fiktiv) unbeschränkt Steuerpflichtigen auswies. Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer für das Streitjahr wurde der Kl. jedoch als beschränkt Steuerpflichtiger behandelt, wobei Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit i.H.v. 140.604 € und aus Vermietung und Verpachtung von -7.294 € angesetzt wurden. Die Ehefrau des Kl. wurde ebenfalls als beschränkt Steuerpflichtige mit ihren inländischen Lohneinkünften von 15.472 € veranlagt.

Mit seinem Einspruch machte der Kl. zunächst nur den Ansatz einer ungekürzten Vorsorgepauschale (§ 10c Abs. 2 EStG 2009) geltend. Während des Einspruchsverfahrens erklärte der Kl. jedoch zusätzlich Einkünfte aus...

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