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Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

6. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3551-4

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Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 87

Christoph Ritz

Erlässe: Verwendung von Schallträgern für die Abfassung von Niederschriften (§ 87 Abs 6 BAO), AÖF 1990/215.

1

Niederschriften sind behördliche formgebundene Beurkundungen von Verfahrenshandlungen, die unter Mitwirkung von Verfahrensbeteiligten zustande kommen (Stoll, BAO, 877). Zur Beweiskraft von Niederschriften siehe § 88.

2

Niederschriften sind aufzunehmen, wenn Anbringen unter unmittelbarer oder sinngemäßer Anwendung des § 85 Abs 3 mündlich vorgebracht werden. „Sinngemäß“ ist § 85 Abs 3 für Anbringen iSd § 86 anzuwenden. Somit sind solche Anbringen, die als Folge des § 85 Abs 3 lit c mündlich vorgebracht werden, stets niederschriftlich festzuhalten.

3

Eine Niederschrift ist auch über die Einvernahme von Auskunftspersonen (§ 143), Zeugen (§ 169) und Sachverständigen (§ 177) sowie über einen Augenschein (§ 1...

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