Bilanzrecht, Band I
1. Aufl. 2009
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§ 194 Unterzeichnung
Übersicht der Kommentierung
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Rz | |||
I. | Kommentierung UGB | ||
1. | Zweck der Bestimmung | ||
2. | Unterzeichnungspflichtige Personen | ||
3. | Gegenstand der Unterzeichnung | ||
4. | Folgen des Fehlens der Unterzeichnung | ||
II. | Kommentierung IFRS |
Literatur
Deutsch, in Deutsch/Rohatschek (Hrsg), Bilanzierung (2007).
I. Kommentierung UGB
1. Zweck der Bestimmung
1
Die Verpflichtung zur Unterschriftsleistung soll die Verantwortung und das Bekennen des Unternehmers zu den Jahresabschlussdaten den Jahresabschlussadressaten gegenüber zum Ausdruck bringen (vgl Geist, in Jabornegg, § 194 Rz 1). Die Verantwortung des Unternehmers liegt in der Vollständigkeit und Richtigkeit der Inhalte (vgl Ellerich, in HdR, § 245 Rz 1). Ein nicht unterschriebener Jahresabschluss deutet die Unfertigkeit desselben an (vgl ADS6, § 245 Anm 1; Jung, in Heymann, § 245 Rn 2). Die fehlende Unterschriftsleistung beweist nicht zwingend die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Jahresabschlusses, die Ableitung von Rechten für das Unternehmen könnte allerdings eingeschränkt sein.
2
Der Zeitpunkt der Unterschriftsleistung dokumentiert, wann die zu unterzeichnenden Unterlagen aufgestellt wurden. Die Beisetzung des Datums sollte den genauen Zeitpu...