AktG | Aktiengesetz, Band I und II
3. Aufl. 2021
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§ 164 Verbotene Aktienausgabe
Literatur
Siehe die Literaturangaben bei § 159.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Grundlagen | ||
A. | Inhalt und Zweck | ||
B. | Entwicklung | ||
C. | Parallelvorschriften | ||
II. | Vorzeitige Ausgabe (Sätze 1 und 3) | ||
A. | Verbotstatbestand | ||
B. | Nichtigkeit als Rechtsfolge | ||
C. | Haftung der Ausgeber | ||
III. | Verfügungsverbot | ||
IV. | Entstehen der Bezugsrechte (Satz 2) | ||
A. | Rechtsnatur und Rechtsgrund | ||
B. | Entstehen unter Vorbehalt | ||
C. | Fehlerhafte Bezugsrechte | ||
V. | Genehmigtes bedingtes Kapital |
I. Grundlagen
A. Inhalt und Zweck
1
Ausgabeverbot: § 164 regelt zwei Bereiche: Einerseits untersagen Sätze 1 und 3 die Ausgabe von Aktien vor Eintragung des Kapitalerhöhungsbeschlusses nach § 162; die Aktien sind nichtig und die Ausgeber werden schadenersatzpflichtig. Das entspricht dem Grundsatz nach § 158 für die ordentliche Kapitalerhöhung, wobei jene Bestimmung wegen des unterschiedlichen Zeitpunkts der Wirksamkeit der Kapitalerhöhung (vgl § 156 gegenüber § 167) auf die Eintragung der Durchführung abstellt und über den Wortlaut von § 164 hinaus auch ein Übertragungsverbot beinhaltet; dazu noch Rz 11. Die Norm dient nach hL dem Schutz vor Schwindelemissionen, indem der Rechtsschein der Existenz der Mitgliedschafts...