AktG | Aktiengesetz, Band I und II
3. Aufl. 2021
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§ 132 Verantwortlichkeit der Sonderprüfer
Literatur
Artmann, Zur Haftung des Abschlussprüfers, insbesondere zur Verjährung, GesRZ 2013, 250; Artmann, Die Haftung des Abschlussprüfers für Schäden Dritter, JBl 2000, 623; Dehn, Die Haftung des Abschlussprüfers nach § 275 HGB (nF), ÖBA 2002, 377; W Doralt, Haftung der Abschlussprüfer (2005); ders, Abschlussprüfung neu: Unabhängigkeit geschwächt und Haftung reduziert!, ÖBA 2006, 173; Kalss, Die Haftung des Abschlussprüfers gegenüber Gläubigern, Gesellschaftern und Anlegern, ÖBA 2002, 187; Wehner, Die Sonderprüfung bei Kapitalgesellschaften (2011); vgl ferner die Literaturhinweise zu § 42.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Grundlagen | |||
A. | Inhalt und Zweck | |||
B. | Entwicklung | |||
C. | Parallelnormen | |||
1. | dAktG | |||
2. | ||||
II. | Verantwortlichkeit |
I. Grundlagen
A. Inhalt und Zweck
1
Die Bestimmung betrifft die Verantwortlichkeit von Sonderprüfern und enthält einen Verweis auf die entsprechende Regelung für Abschlussprüfer in § 275 UGB. Eine ähnliche Regelung findet sich auch in § 42 betreffend die Verantwortlichkeit der Gründungsprüfer. Der einzige Unterschied zwischen § 132 und § 42 besteht darin, dass der Verweis in § 132 auch die in § 275 Abs 5 UGB normierte fünfjährige Verjährungsfrist umfasst. Die...