AktG | Aktiengesetz, Band I und II
3. Aufl. 2021
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§ 119 Anträge in der Hauptversammlung
Literatur
Potyka/Winner, Das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2011, GesRZ 2011, 209; J Reich-Rohrwig, Anträge in der Hauptversammlung, ecolex 1991, 460; Resch, Das Corona-Handbuch1.05 (2021); Szep, Aktionärsrechte in der aktienrechtlichen Praxis, ecolex 1998, 31.
Internationale Literatur
Kocher, Zur Bedeutung von Beschlussvorschlägen der Verwaltung für die Fassung und Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen, AG 2013, 406; Wilsing/von der Linden, Debatte und Abstimmung über Geschäftsordnungsanträge in der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft, ZIP 2010, 2321.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Grundlegendes | ||
A. | Inhalt und Normzweck | ||
B. | Entwicklung | ||
II. | Antragsrecht in der Hauptversammlung (Abs 1) | ||
A. | Antragsberechtigte | ||
B. | Zuständigkeit und Inhalt des Antrags | ||
III. | Abstimmung über Beschlussvorschläge der Hauptversammlung (Abs 2) | ||
IV. | Reihung der Anträge (Abs 3) | ||
V. | Rechtsfolgen |
I. Grundlegendes
A. Inhalt und Normzweck
1
Gemäß § 119 Abs 1 sind alle teilnahmeberechtigten Aktionäre, der Vorstand und der Aufsichtsrat berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Eine Beschlussfassung über einen in der Hauptversamml...