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Doralt/Nowotny/Kalss (Hrsg)

AktG | Aktiengesetz, Band I und II

Kommentar | Band I §§ 1-136 und Band II §§ 145-273

3. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-3464-7

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Doralt/Nowotny/Kalss (Hrsg) - AktG | Aktiengesetz, Band I und II

§ 95a Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Susanne Kalss

Erläuterungen aus dem Intitiativantrag 910/a, Seite 13 ff

Art. 9c der Richtlinie sieht vor, dass wesentliche Geschäfte einer börsenotierten Gesellschaft mit ihr nahestehenden Unternehmen oder Personen öffentlich bekannt gemacht werden müssen und einer Zustimmungspflicht durch ein zusätzliches Gesellschaftsorgan unterliegen. Da diese Zustimmung - wie sogleich näher ausgeführt wird - in Österreich durch den Aufsichtsrat erteilt werden soll, bietet sich in gesetzessystematischer Hinsicht eine Umsetzung im Anschluss an die Bestimmung über die Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats (vgl. § 95, insbesondere Abs. 5 über die zustimmungspflichtigen Geschäfte) an.

Die Regelung bezweckt insbesondere einen verbesserten Schutz von Minderheitsaktionären börsenotierter Gesellschaften, die den Abschluss solcher Geschäfte zwar nicht verhindern können, aber immerhin zeitnah darüber zu informieren sind. Ein ähnliches Ziel verfolgt auch die bereits derzeit für alle mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaft geltende Bestimmung des § 238 Abs. 1 Z 12 UGB, wonach bestimmte Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen im Anhang anzugeben sind.

Abs. 1: In Abs. 1 w...

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