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Doralt/Nowotny/Kalss (Hrsg)

AktG | Aktiengesetz, Band I und II

Kommentar | Band I §§ 1-136 und Band II §§ 145-273

3. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-3464-7

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Doralt/Nowotny/Kalss (Hrsg) - AktG | Aktiengesetz, Band I und II

§ 78a Grundsätze für die Bezüge der Vorstandsmitglieder in börsenotierten Gesellschaften

Christian Nowotny

ErlRV zu § 78a

Abs 1:

Die Bestimmung dient der Umsetzung des Art. 9a der Richtlinie, der vorsieht, dass Gesellschaften eine Vergütungspolitik in Bezug auf die Mitglieder der Unternehmensleitung zu erarbeiten haben. Terminologisch sollte richtigerweise von „Grundsätzen der Vergütung der Mitglieder des Vorstands“ gesprochen werden. Im Einklang mit der deutschen Sprachfassung der Richtlinie und aus Gründen der besseren Lesbarkeit soll dafür in weiterer Folge aber der prägnantere Begriff „Vergütungspolitik“ verwendet werden.

Die Richtlinie sieht vor, dass eine Vergütungspolitik für die „Mitglieder der Unternehmensleitung“, somit für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, erstellt werden muss. Entsprechend der bisherigen Systematik des AktG wird vorgeschlagen, die entsprechenden Regelungen (vgl. die §§ 78a und 78b) zunächst nur für den Vorstand aufzustellen. Durch einen Verweis in § 98a werden sie - einschließlich jener über den Vergütungsbericht (§§ 78c bis 78e) - auch für die Bezüge der Aufsichtsratsmitglieder anwendbar gemacht. Um keinen Zweifel an der Zuständigkeit zur Erstellung der Vergütungspolitik ...

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