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Doralt/Nowotny/Kalss (Hrsg)

AktG | Aktiengesetz, Band I und II

Kommentar | Band I §§ 1-136 und Band II §§ 145-273

3. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-3464-7

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Dokumentvorschau
Doralt/Nowotny/Kalss (Hrsg) - AktG | Aktiengesetz, Band I und II

§ 72 Zeichnung des Vorstands

Christian Nowotny

Übersicht der Kommentierung


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I.
Einleitung und Zweck der Norm
1
II.
Regelungsgegenstand
2, 2a

I. Einleitung und Zweck der Norm

1

Systematik und Normzweck. § 72 regelt die Zeichnung von Urkunden seitens des Vorstands. Die Regelung soll Zweifeln vorbeugen, ob ein Dokument tatsächlich der Gesellschaft zuzurechnen ist oder nicht. Nach § 29 Abs 3 und § 73 Abs 2 ist eine Musterzeichnung beim Firmenbuchgericht aufzubewahren, die eine Überprüfung der Identität der Unterschrift ermöglichen soll, was heute infolge der elektronischen Einreichung völlig überholt ist, da diese einen grafologi...

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