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Doralt/Nowotny/Kalss (Hrsg)

AktG | Aktiengesetz, Band I und II

Kommentar | Band I §§ 1-136 und Band II §§ 145-273

3. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-3464-7

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Dokumentvorschau
Doralt/Nowotny/Kalss (Hrsg) - AktG | Aktiengesetz, Band I und II

§ 46 Eintragung der Nachgründung

Mathias Ettel

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Grundlagen
A.
Inhalt und Zweck
1- 3
B.
Entstehungsgeschichte
4
C.
Rechtsvergleich
1.
Deutschland
5
2.
GmbH-Recht
6
II.
Eintragung der Nachgründung
A.
Anmeldevoraussetzungen
7, 8
B.
Eintragungshindernisse
9
C.
Eintragung/Bekanntmachung
D.
Nichtanwendbarkeit der Nachgründungsvorschriften
1.
Umsatzgeschäfte
11- 15
2.
Zwangsvollstreckung
3.
Erwerb an der Börse
4.
Verhältnis zur verdeckten Sacheinlage
III.
Nachgründung trotz unwirksamer Sachgründung

I. Grundlagen

A. Inhalt und Zweck

1

§ 46 ist im Prinzip der 2. Teil von § 45 und regelt die Verpflichtung des Vorstands nach Durchführung der Nachgründung, den Vertrag samt Berichten und urkundlichen Grundlagen beim Firmenbuch zur Eintragung einzureichen. Das Gericht hat dann zunächst die beantragte Eintragung sowie die vorangegangenen formalen Schritte für die Nachgründung zu überprüfen und bei etwaigen Mängeln die Eintragung abzulehnen. Erst recht ist die Eintragung abzulehnen, wenn die Gründungsprüfer es erklären oder wenn es offensichtlich ist, dass die Leistung für die Vermögensgegenstände zu hoch ist.

2

Abs 4 hält fest, dass die Nachgründungsformalitäten dann nicht einzuhalten sind, we...

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