AktG | Aktiengesetz, Band I und II
3. Aufl. 2021
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§ 39 Verantwortlichkeit der Gründer
Literatur
Kastner/Nowotny, Probleme der Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen bei Aktiengesellschaften, JBl 1982, 281; Wünsch, Die Haftung der Gründer einer GmbH, GesRZ 1984, 1.
Übersicht
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I. | Grundlagen | |||
A. | Inhalt und Zweck | |||
B. | Rechtsentwicklung | |||
C. | Rechtsvergleich | |||
1. | Deutschland | |||
2. | GmbH-Recht | |||
D. | Rechtsnatur der Haftung | |||
E. | Haftung gegenüber der Gesellschaft | |||
1. | Anspruchsberechtigter | |||
2. | § 39 als Schutzgesetz | |||
F. | Haftungstatbestände | |||
1. | Unrichtige oder unvollständige Angaben | |||
2. | Geeignete Einzahlungsstelle, freie Verfügung über die Mittel | |||
3. | Einlagen, Sachübernahmen oder Gründungsaufwand | |||
G. | Haftungsumfang | |||
H. | Verschulden, Entlastungsmöglichkeit | |||
I. | Weitere Haftung bei Zahlungsunfähigkeit eines Aktionärs | |||
J. | Zusätzlich haftende Personen |
I. Grundlagen
A. Inhalt und Zweck
1
Dieser Paragraph dient der Absicherung der Aufbringung des Grundkapitals in der im Rahmen der Gründung durch die Gründer beschlossenen Höhe. Die Absicherung soll dadurch gewährleistet werden, dass die Gründer sowie deren Treugeber für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben im Rahmen der Kapitalaufbringung im Zuge der Gründung haften.
2
Sollte also eine Aktiengesellschaft in das Firmenbuch eing...