AktG | Aktiengesetz, Band I und II
3. Aufl. 2021
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§ 24 Gründungsbericht
Literatur
Keppert, Die Gründungsprüfung der AG, 1990; R Schneider, Tücken der Verweisungstechnik - zur Gründungsprüfung bei Kapitalerhöhungen mit Sacheinlagen, RdW 1999, 123.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Grundlagen | |||
A. | Inhalt und Zweck | |||
B. | Entstehungsgeschichte | |||
C. | Rechtsvergleich | |||
1. | Deutschland | |||
2. | GmbH-Recht | |||
II. | Berichtspflichtige Personen | |||
III. | Inhalt | |||
A. | Allgemeiner Inhalt | |||
B. | Weitere Angaben bei Sachgründung | |||
C. | Zusätzliche Angaben zu Vorstand und Aufsichtsrat |
I. Grundlagen
A. Inhalt und Zweck
1
§ 24 verlangt von den Gründern einen schriftlichen Bericht über den Hergang der Gründung zum Schutz vor unzulässigen, insbesondere betrügerischen Machenschaften im Zuge der Gründung. Dieser Schutz soll durch die Veröffentlichung dieses Berichts gewährleistet werden. Der Gründungsbericht der Gründer soll in weiterer Folge als Basis für die Prüfung der Gründung durch Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sowie durch vom Gericht bestellte Gründungsprüfer, soweit dies nach § 25 geboten ist, dienen.
B. Entstehungsgeschichte
2
Das AktG 1937/38 übernahm und erweiterte § 191 dHGB 1897. § 191 dHGB sah damals den Gründungsbericht nur bei der Sachgründung vor. Aufgrund der Erweiterung im AktG 1937/38, desse...