AktG | Aktiengesetz, Band I und II
3. Aufl. 2021
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§ 229 Schadenersatzpflicht der Verwaltungsträger der übernehmenden Gesellschaft
Literatur
Adensamer/Eckert, Vorstandshaftung nach österreichischem Recht, in Kalss, Vorstandshaftung in 15 europäischen Ländern (2005) 168; H Foglar-Deinhardstein/Hartig, Der Vorstand bei Umgründungen und Squeeze-out, in Kalss/Frotz/Schörghofer (Hrsg), Handbuch für den Vorstand (2017) 863; Nowotny, Prüfungen im EU-GesRÄG, Verschmelzung - Spaltung - Umwandlung, in Egger-FS (1997) 539; Perner/Schörghofer, Haftung von Vorstand/Geschäftsführung und Aufsichtsrat bei Verschmelzungen, AR aktuell H 6 2012, 14; Schwarz, Ansprüche aufgrund der Fortbestandsfiktion bei einer Verschmelzung, GES 2019, 171.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Grundlagen | ||
A. | Inhalt und Zweck | ||
B. | Entwicklung und Parallelregelung | ||
II. | Schadenersatzpflicht der Organe der übernehmenden Gesellschaft | ||
III. | Verjährung |
I. Grundlagen
A. Inhalt und Zweck
1
Die Bestimmung regelt die Verjährung von Schadenersatzansprüchen gegen Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der übernehmenden Gesellschaft. Beginn und Dauer der Verjährung sollen für Ansprüche gegen die Verwaltungsträger der übertragenden (§ 227 Abs 3) und übernehmenden Gesellschaft gleich geregelt sein...