AktG | Aktiengesetz, Band I und II
3. Aufl. 2021
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§ 228 Durchführung des Schadenersatzanspruchs
Literatur
Haselberger, Ansprüche Dritter aus gesellschaftsrechtlichen Umgründungen, GesRZ 1996, 223; Kalss, Das neue österreichische Verschmelzungsrecht nach dem Ministerialentwurf, GesRZ 1995, 240; Kalss, Haftung von Vorstand und Aufsichtsrat, GesRZ-Sonderheft 2005, 51; Kodek/Nowotny, Das neue AußStrG und das Verfahren vor dem Firmenbuchgericht, NZ 2004, 257; Perner/Schörghofer, Haftung von Vorstand/Geschäftsführung und Aufsichtsrat bei Verschmelzungen, AR aktuell H 6 2012, 14; Schwarz, Ansprüche aufgrund der Fortbestandsfiktion bei einer Verschmelzung, GES 2019, 171.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Grundlagen | ||
A. | Inhalt und Zweck | ||
B. | Entwicklung und Parallelvorschriften | ||
II. | Bestellung eines besonderen Vertreters (Abs 1) | ||
III. | Aufforderung zur Anmeldung von Ansprüchen (Abs 2) | ||
IV. | Verteilung (Abs 3) | ||
V. | Entlohnung und Barauslagenersatz (Abs 4) |
I. Grundlagen
A. Inhalt und Zweck
1
Die Bestimmung regelt das Verfahren zur Geltendmachung von Ansprüchen nach § 227 und insbesondere die Bestellung und Pflichten des besonderen Vertreters. Hintergrund der Regelung ist, dass eine Vielzahl widersprüchlicher Entscheidungen und ein Wettlauf konkurrierender Gläubiger ...