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Doralt/Nowotny/Kalss (Hrsg)

AktG | Aktiengesetz, Band I und II

Kommentar | Band I §§ 1-136 und Band II §§ 145-273

3. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-3464-7

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Dokumentvorschau
Doralt/Nowotny/Kalss (Hrsg) - AktG | Aktiengesetz, Band I und II

§ 212 Verteilung des Vermögens

Kurt Berger

Übersicht der Kommentierung


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I.
Normzweck
1
II.
Historische Entwicklung
2
III.
Das Verfahren der Vermögensverteilung
3- 9
IV.
Verteilungsmaßstäbe
10, 11
V.
Rechtsfolgen fehlerhafter Vermögensverteilung
12, 13

I. Normzweck

1

§ 212 regelt die Verteilung des Vermögens nach Berichtigung der Schulden an die Aktionäre. Abs 1 statuiert dies als Grundsatz und verweist die Zuständigkeit dafür an die Abwickler. Abs 1 normiert ferner die Ausnahme von den Bestimmungen über die Kapitalerhaltung (Verbot der Einlagenrückgewähr). Abs 2 und Abs 3 sehen Bestimmungen für besondere Aktionärskonstellationen bzw für den Fall, dass Einlagen nicht zur Gänze geleistet worden sind, vor. Abs 2 und Abs 3 sind Ausfluss des Gleichbehandlungsgebots (§ 47a). § 212 dient ausschließlich dem Schutz der Aktionärsinteressen.

II. Historische Entwicklung

2

Abs 1 und Abs 3 sind seit dem AktG 1965 unverändert geblieben. Abs 2 wurde durch das 1. Euro-JuBeG an die Einführung nennbetragsloser Stückaktien angepasst.

III. Das Verfahren der Vermögensverteilung

3

Natur des Anspruchs: Abs 1 gewährt den Aktionären den Anspruch, dass das nach Berichtigung der Schulden verbleibende Vermögen der Gesellschaft an sie verteilt wird. Dieser Ans...

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