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Doralt/Nowotny/Kalss (Hrsg)

AktG | Aktiengesetz, Band I und II

Kommentar | Band I §§ 1-136 und Band II §§ 145-273

3. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-3464-7

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Dokumentvorschau
Doralt/Nowotny/Kalss (Hrsg) - AktG | Aktiengesetz, Band I und II

§ 180 Anmeldung der Durchführung

Melanie Hollaus

Übersicht der Kommentierung


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I.
Grundlagen
1- 3
II.
Durchführungsmaßnahmen
4
III.
Anmeldung der Durchführung
5- 8

I. Grundlagen

1

Inhalt: § 180 regelt die Anmeldung der Durchführung der Kapitalherabsetzung. Die Eintragung der Durchführung dient der Bekundung und wirkt - im Gegensatz zur Eintragung des Beschlusses nach § 176 - lediglich deklarativ; sie ist somit keine Voraussetzung für das Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung, sondern bloß Folge davon.

2

Entwicklung: § 180 steht mit Ausnahme einer terminologischen Anpassung durch das Firmenbuchgesetz 1991 unverändert in seiner ursprünglichen Fassung in Geltung.

3

Parallelregelungen, europarechtliche Grundlage: § 180 ist sinngemäß auch auf die vereinfachte Kapitalherabsetzung anzuwenden; Anmeldung und Eintragung der Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien richten sich nach § 194. Die deutsche Parallelregelung findet sich in § 227 dAktG; anders als nach der österreichischen Bestimmung ist allein der Vorstand für die Anmeldung zuständig. Europarechtliche Vorgaben hinsichtlich der Anmeldung der Durchführung der Kapitalherabsetzung bestehen nicht.

II. Durchführungsmaßnahmen

4

Die Kapitalherabsetzung kann entwed...

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