AktG | Aktiengesetz, Band I und II
3. Aufl. 2021
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 4
Literatur
Siehe die Literaturangaben bei § 1 KapBG.
Übersicht der Kommentierung
Tabelle in neuem Fenster öffnen
I. | Grundlagen | |||
A. | Inhalt und Zweck | |||
B. | Entwicklung | |||
C. | Parallelvorschriften | |||
II. | Art der Kapitalerhöhung | |||
A. | Nennbetragsaktien | |||
B. | Stückaktien | |||
III. | Teilrechte | |||
A. | Entstehen von Teilrechten | |||
B. | Vermeidung von Teilrechten | |||
C. | Rechtsnatur | |||
D. | Untergang der Teilrechte | |||
E. | Zusammenlegung von Nennbetragsaktien | |||
IV. | Aktienausgabe | |||
A. | Zeitpunkt der Aktienausgabe | |||
1. | Ausgabeverbot | |||
2. | Verfügung über Anteilsrechte | |||
B. | Ausgabe der Aktienurkunden | |||
C. | Verfahren bei Ausgabe | |||
1. | Allgemeines | |||
2. | Aufforderung zur Abholung der Aktien | |||
3. | Verkaufsandrohung | |||
4. | Verkauf der nicht abgeholten Aktien | |||
5. | Teilrechte | |||
D. | Sonderfragen der Verbriefung | |||
E. | Euro-Umstellung |
I. Grundlagen
A. Inhalt und Zweck
1
§ 4 Abs 1 KapBG hält als Normalfall fest, dass bei der Kapitalberichtigung neue Aktien ausgegeben werden (missverständliche Bezeichnung der Praxis: „Gratisaktien“). Für Stückaktien kann die Aktienausgabe aber auch unterbleiben. Ähnlich wie bei der ordentlichen Kapitalerhöhung dürfen Aktienurkunden erst nach Wirksamkeit der Kapital-erhöhung ausgegeben werden. Wenn neue Aktien ausgegeben werden, so kann auf eine alte Aktie je nach dem gewählten...