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Doralt/Nowotny/Kalss (Hrsg)

AktG | Aktiengesetz, Band I und II

Kommentar | Band I §§ 1-136 und Band II §§ 145-273

3. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-3464-7

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Dokumentvorschau
Doralt/Nowotny/Kalss (Hrsg) - AktG | Aktiengesetz, Band I und II

§ 173 Vereinbarungen über Sacheinlagen vor Eintragung der Gesellschaft

Martin Winner

Übersicht der Kommentierung


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I.
Grundlagen
A.
Inhalt und Zweck
1, 2
B.
Entwicklung
3
C.
Parallelvorschriften
4
II.
Anwendungsbereich
5, 6
III.
Rechtsfolgen
A.
Allgemeines
7
B.
Festsetzungen in der Satzung
1.
In der Gründungssatzung
8
2.
Angaben
9
3.
Änderung
4.
Rechtsfolgen des Fehlens
11, 12
C.
Durchführung nach Gründungsrecht
1.
Allgemeines
2.
Gründungsbericht
3.
Gründungsprüfung
15, 16
4.
Anmeldung der Durchführung

I. Grundlagen

A. Inhalt und Zweck

1

Zweck: § 173 ergänzt § 172, wenn Vereinbarungen über Sacheinlagen auf genehmigtes Kapital bereits im Gründungsstadium getroffen werden. Der historische Zweck lag darin, zu verhindern, dass durch solche Vereinbarungen die Gründungsvorschriften − insbesondere die Gründungsprüfung nach § 25 − vermieden werden, weil die Prüfung von Sacheinlagen bei der Kapitalerhöhung nicht vorgesehen war; dies hat sich freilich durch die Änderung in § 172 Abs 3 erübrigt (vgl § 172 Rz 3). Es geht daher um Umgehungsschutz der übrigen Sachgründungsvorschriften, insbesondere der Publizität. Weiters ist klargestellt, dass bestimmte Festsetzungen nicht vom Vorstand vorgenommen we...

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