AktG | Aktiengesetz, Band I und II
3. Aufl. 2021
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§ 167 Wirksamwerden der bedingten Kapitalerhöhung
Literatur
Siehe die Literaturangaben bei § 159.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Grundlagen | ||||
A. | Inhalt und Zweck | ||||
B. | Entwicklung | ||||
C. | Parallelvorschriften | ||||
II. | Ausgabe als Wirksamkeitsvoraussetzung | ||||
A. | Begriff der Ausgabe | ||||
B. | Ausnahmen | ||||
C. | Rechtsfolgen der Ausgabe | ||||
1. | Erhöhung des Grundkapitals | ||||
2. | Entstehen der Mitgliedschaft | ||||
3. | Pflicht zur Satzungsänderung | ||||
4. | Börserechtliche Meldepflichten | ||||
III. | Fehlerhafte Kapitalerhöhungen | ||||
A. | Allgemeines | ||||
B. | Mängel ohne Auswirkung auf die Erhöhung | ||||
1. | Mängel des Zeichnungsvertrags | ||||
2. | Ausgabe gegen § 166 | ||||
C. | Nach Eintragung beachtliche Mängel | ||||
1. | Fehlende, nichtige oder anfechtbare Beschlüsse | ||||
a) | Tatbestand | ||||
b) | Rechtsfolge | ||||
2. | Mängel der Aktienausgabe | ||||
a) | Grundlagen | ||||
b) | Fehlerhafte Begebung | ||||
c) | Rechtsschein der Ausgabe? | ||||
d) | Rechtsfolge | ||||
D. | Genehmigtes bedingtes Kapital |
I. Grundlagen
A. Inhalt und Zweck
1
§ 167 normiert, wann die bedingte Kapitalerhöhung wirksam wird. Dafür ausschlaggebend ist im Gegensatz zu allen anderen Arten von Kapitalerhöhungen nicht eine Eintragung in das Firmenbuch, sondern die Ausgabe der jungen Aktien; die Sammeleintragung nach § 168 hat nur deklarative Bedeutung und auch eine Satzungsänderung ist für die Wirksamkei...