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Pensionsrückstellung
• § 14 Abs. 7 EStG 1988 stellt ausdrücklich auf die Schriftlichkeit der Pensionszusage ab, nicht auf die Schriftlichkeit des zur Rückdeckung mit einem Versicherer abgeschlossenen Versicherungsvertrages. Auch muss die Pensionszusage bereits vor Ablauf des betroffenen Gewinnermittlungszeitraumes in schriftlicher Form vorliegen. - (§ 14 Abs. 7 EStG 1988), (Abweisung)
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