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Steuerliche Anschaffungskosten und Evidenzkonten bei Umgründungen
Fallstricke in der Praxis
Joschi Pröllopatsch ist ein umtriebiger Einzelunternehmer und Hotelier in einem belebten Schigebiet. Er möchte sich vergesellschaften, denn gemeinsam ist es besser als einsam. Mit seiner neuen Geschäftspartnerin und bisherigen Konkurrentin Sonja Klug soll die Ferienerlebnis-GmbH betrieben werden. Beide Betriebe sollen unter Inanspruchnahme der Begünstigungen im Rahmen des Art. III UmgrStG in die Ferienerlebnis-GmbH eingebracht werden.
1. Sachverhalt
Joschi Pröllopatsch gründet bar die Ferienerlebnis-GmbH; an dieser ist er zu 100 % beteiligt. Sein einzubringender Betrieb weist folgende Kennzahlen auf.
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• | steuerliches negatives Einbringungskapital: | -500.000 Euro, |
• | unternehmensrechtlich negatives Eigenkapital: | -600.000 Euro, |
• | positiver Verkehrswert laut Gutachten: | 2.500.000 Euro. |
Die Bargründung war gut überlegt. Da keine Sachgründung und auch keine Nennkapitalerhöhung - weder bei der Gründung noch bei der nachfolgenden Einlage - stattfinden, erspart sich Joschi die zeit- und kostenintensive Gründungsprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer.
Die Herausforderung bei dieser Einbringung ist, dass Joschis eingebrachtes Eigenkapital deutlich negativ ist. Private Entnahmen haben das steuer- und unternehmensre...