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SWK 10, 1. April 2011, Seite S 488

Steuerliche Anschaffungskosten und Evidenzkonten bei Umgründungen

Fallstricke in der Praxis

Erich Wolf und Herbert Stocker

Joschi Pröllopatsch ist ein umtriebiger Einzelunternehmer und Hotelier in einem belebten Schigebiet. Er möchte sich vergesellschaften, denn gemeinsam ist es besser als einsam. Mit seiner neuen Geschäftspartnerin und bisherigen Konkurrentin Sonja Klug soll die Ferienerlebnis-GmbH betrieben werden. Beide Betriebe sollen unter Inanspruchnahme der Begünstigungen im Rahmen des Art. III UmgrStG in die Ferienerlebnis-GmbH eingebracht werden.

1. Sachverhalt

Joschi Pröllopatsch gründet bar die Ferienerlebnis-GmbH; an dieser ist er zu 100 % beteiligt. Sein einzubringender Betrieb weist folgende Kennzahlen auf.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
steuerliches negatives Einbringungskapital:
-500.000 Euro,
unternehmensrechtlich negatives Eigenkapital:
-600.000 Euro,
positiver Verkehrswert laut Gutachten:
2.500.000 Euro.

Die Bargründung war gut überlegt. Da keine Sachgründung und auch keine Nennkapitalerhöhung - weder bei der Gründung noch bei der nachfolgenden Einlage - stattfinden, erspart sich Joschi die zeit- und kostenintensive Gründungsprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer.

Die Herausforderung bei dieser Einbringung ist, dass Joschis eingebrachtes Eigenkapital deutlich negativ ist. Private Entnahmen haben das steuer- und unternehmensre...

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