Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach dem Verkauf von GmbH-Anteilen
Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns (wegen der Veräußerung von GmbH-Anteilen) wirken negative Anschaffungskosten (im Zusammenhang mit nicht einbezahltem Stammkapital sowie aus einer im Zuge einer Einbringung nach Art. III UmgrStG seinerzeit eingebuchten Umstellungsrücklage) gewinnerhöhend.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
RV/7101954/2011, Revision zugelassen |
1. Der Fall
Der Beschwerdeführer hatte zum Einbringungsstichtag sein Einzelunternehmen unter Anwendung des Art. III UmgrStG (Buchwerteinbringung) in eine GmbH eingebracht. Bis zum Jahr 2008 war er dann Alleingesellschafter dieser GmbH und trat mit seinen Gesellschaftsanteil an eine andere GmbH ab. Anlässlich einer durchgeführten Betriebsprüfung veränderte der Prüfer den in der Einkommensteuererklärung 2008 angesetzten Veräußerungsgewinn. Dieser Veräußerungsgewinn wurde um das nicht eingezahlte Stammkapital mit der Begründung erhöht, dass der nicht einbezahlte Betrag das Stammkapital verringere. Bisher sei vom Beschwerdeführer als Anschaffungskosten das Stammkapital zur Gänze vom Veräußerungspreis in Abzug gebracht worden. Ebenfalls den Veräußerungsgewinn erhöhend wirkten laut Finanzamt die negativen Anschaffungskosten aufgrund der Einbringung des Ein...