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OGH: Zugaben an Konsumenten sind grundsätzlich erlaubt
Zugabenverbot zwischen Unternehmen weiter aufrecht
"EuGH kippt Zugabenverbot" lauteten im vergangenen November die einschlägigen Schlagzeilen in der Tagespresse.Solche "schwungvollen" Ankündigungen werden von den Medien gerne verwendet, weil sie kurz, eingängig und leicht verständlich sind. Die wahre Rechtslage ist meist um einiges komplizierter, im konkreten Fall aber nicht unbedingt: Der OGH hat jetzt - im Anschluss an die Vorgaben des EuGH - entschieden, dass Zugaben an Konsumenten grundsätzlich zulässig sind. Sie dürfen nur im konkreten Einzelfall nicht "irreführend, aggressiv oder sonst unlauter" sein. Zugaben an Unternehmen sind weiterhin verboten.
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Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) soll sicherstellen, dass die Unternehmen im Wettbewerb mit den Konsumenten und miteinander "ordentlich" umgehen. Es verbietet in § 1 UWG ganz allgemein "unlautere Geschäftspraktiken" und sieht darüber hinaus einige besondere Regeln für bestimmte Einzelfälle vor. Zu diesen besonderen Regeln gehört auch das Zugabenverbot. Danach war es ursprünglich verboten, die Konsumenten durch zusätzliche "Geschenke" zum Kauf einer Ware oder zum Bezug einer Dienstleistung zu "überzeugen". Zugaben durften weder angekünd...