Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Familienbeihilfe: Rückforderung
• Der Rückforderungstatbestand nach § 26 Abs. 1 FLAG 1967 - der nach § 33 Abs. 4 Z 3 lit. a letzter Satz EStG 1988 auch auf Kinderabsetzbeträge anzuwenden ist - stellt nur auf die objektive Unrechtmäßigkeit des Bezuges der Familienbeihilfe ab. - (§ 26 Abs. 1 FLAG 1967), (Abweisung)
()