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Aufhebung des § 18 Abs. 1 Z 1 KBGG: Auswirkungen auf die Rückzahlung des Zuschusses
Der VfGH hat mit Erkenntnis vom , G 184/10 u. a., § 18 Abs. 1 Z 1 Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG) - alleinige Rückzahlungsverpflichtung eines Elternteiles, wenn der Zuschuss an den anderen alleinerziehenden Elternteil ausbezahlt wurde - "rückwirkend" als verfassungswidrig aufgehoben. Das BMF hat hierzu auf seiner Homepage folgende Informationen veröffentlicht: Finanzämter erlassen ab der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 11/2011, ausgegeben am ) keine Rückzahlungsbescheide mehr auf Basis des § 18 Abs. 1 Z 1 KBGG. Gegen einen bereits ergangenen Rückzahlungsbescheid des Finanzamtes kann innerhalb der offenen Berufungsfrist (ein Monat ab Zustellung des Bescheids) eine Berufung eingebracht werden. Das Finanzamt wird dann den Rückzahlungsbescheid aufheben. Ebenso kann gegen eine abweisende Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes innerhalb eines Monats nach deren Zustellung ein Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz gestellt werden. Keine Auswirkung hat das Erkenntnis auf bereits rechtskräftige Bescheide. Das bedeutet, dass in diesen Fällen bereits geleistete Zuschussrückzahlungen nicht erstattet werden bzw. bereits rechtskräftig vorgeschriebene, aber noch zu zahlende Zuschüsse zu entricht...