Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 12, 20. April 2011, Seite 21

Verlustvortrag

Ein noch nicht verbrauchter Verlustvortrag nach § 18 Abs. 6 EStG 1988 i. V. m. § 8 Abs. 4 Z 2 KStG 1988 ist nach der Bestimmung des § 4 Z 1 lit. b UmgrStG (Verschmelzungsvorgang) nur dann weiter vortragsfähig, wenn die verlustverursachende wirtschaftliche Einheit (Betrieb, Teilbetrieb oder nicht einem Betrieb zuzurechnender Vermögensteil) zum Verschmelzungsstichtag tatsächlich noch vorhanden ist. - (§ 8 Abs. 4 Z 2 KStG 1988), (Abweisung)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
Daten werden geladen...