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SWK 27, 20. September 2006, Seite R 72

Zoll: Aussetzung der Vollziehung

Aus Art. 4 Z 10 und 11 ZK ergibt sich, dass Zölle zu den Einfuhr- und Ausfuhrabgaben zählen, sodass bei sinngemäßer Anwendung der die Zölle betreffenden Vorschriften gemäß § 1 Abs. 5 AEG auch bei der Rückforderung von Ausfuhrerstattungen die Aussetzung der Vollziehung nach § 244 ZK von einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen ist. - (Art. 244 ZKK), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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