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Zoll: Aussetzung der Vollziehung
• Aus Art. 4 Z 10 und 11 ZK ergibt sich, dass Zölle zu den Einfuhr- und Ausfuhrabgaben zählen, sodass bei sinngemäßer Anwendung der die Zölle betreffenden Vorschriften gemäß § 1 Abs. 5 AEG auch bei der Rückforderung von Ausfuhrerstattungen die Aussetzung der Vollziehung nach § 244 ZK von einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen ist. - (Art. 244 ZKK), (Abweisung)
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