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Grenzüberschreitende Telearbeit und Sozialversicherung
Information der Verwaltungskommission vom , überarbeitet am 7. und , EMPL/1053-01/22 („Guidance Note on telework“).
Die Verwaltungskommission hat im angeführten Leitfaden zur Auslegung der Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr 883/2004 über die Ermittlung des anzuwendenden Rechts für die zunehmenden Fälle einer grenzüberschreitenden Telearbeit bzw hybriden Arbeit (Kombination aus Arbeit in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers und Telearbeit) Stellung genommen.
Demnach kann eine spontane bzw kurzfristige Tätigkeitsverlagerung vom Staat der gewöhnlichen Beschäftigung in ein in einem anderen Staat gelegenes Homeoffice (zB wegen Renovierung des Bürogebäudes am Betriebssitz, vorübergehender Betreuung von Angehörigen, Abwicklung eines bestimmten Projekts) eine Entsendung nach Art 12 der Verordnung (EG) Nr 883/2004 darstellen. Wenn die zeitweise Tätigkeitsausübung im ausländischen Homeoffice hingegen Teil des normalen Arbeitsrhythmus ist, dann ist Art 13 der Verordnung (EG) Nr 883/2004 über gewöhnlich grenzüberschreitend ausgeübte Beschäftigungen maßgeblich.
Diesbezüglich wird darauf hingewiesen, dass das für die Anwendung der Wohnortklausel entscheidende Kriterium der Ausübung eines wesentlich...