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I. Erleichterung des Zugangs zum österreichischen Arbeitsmarkt
Mit dem Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Fremdenpolizeigesetz 2005 geändert werden, BGBl I 2022/106, werden die Anwerbung und der Arbeitsmarktzugang von qualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten im Rahmen einer kontrollierten Zuwanderungsstrategie nach den Vorgaben des aktuellen Regierungsprogramms im Wesentlichen durch folgende Maßnahmen im AuslBG erleichtert:
Erhöhung der Höchstdauer für die bewilligungsfreie Beschäftigung im Rahmen einer künstlerischen Gesamtproduktion von vier auf acht Wochen (§ 3 Abs 4 lit b AuslBG);
Beschäftigungsbewilligungen für Projektmitarbeiter, die nicht länger als sechs Monate im Rahmen eines Projekts vorübergehend beschäftigt werden (§ 4a AuslBG);
neue Regelungen für Stammsaisoniers (§ 5 Abs 6a und 7 AuslBG);
Änderungen bei der Mindestentlohnung für sonstige Schlüsselkräfte (§ 12b Z 1 AuslBG) und Studienabsolventen (§ 12b Z 2 AuslBG);
Verbesserung der Mobilität und Erleichterung des Arbeitgeberwechsels von Inhabern der Blauen Karte EU in Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1883 (§§ 12c und 20d AuslBG);
Einbeziehung von Stammmitarbeitern in das System der Rot-Weiß-Rot- Karte (§ 12d AuslBG);
Erweiterung der Möglichkeit zum Nachweis der Sprachkenntnisse (§ 20d Abs 6 AuslBG);
Einrichtung der Einheit „Work in Austria“ in der im BMAW eingerichtete Austrian Business Agency...