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ÖBA 7, Juli 2021, Seite 499

Zur Doppelzession einer Forderung

https://doi.org/10.47782/oeba202107049901

§§ 1041, 1120 ABGB

Wird eine bereits wirksam abgetretene Forderung ein weiteres Mal abgetreten („Doppelzession“), erwirbt der zweite Zessionar keine Rechte an der bereits zuvor wirksam abgetretenen Forderung, er ist bloßer Scheinzessionar. Mit der wirksamen Abtretung scheidet die abgetretene Forderung nämlich aus dem Vermögen des Zedenten aus und wird Bestandteil des Vermögens des Zessionars. Auch bei Abtretung einer zukünftigen Forderung kann der zweite Zessionar keine Rechte an einer (zugunsten des ersten Zessionars) bereits wirksam abgetretenen Forderung vom Zedenten erwerben.

Aus den Entscheidungsgründen:

Drei Brüder hatten bei der bekl Bank Kredite aufgenommen. Zu deren Besicherung hatten sie der Bekl auf zahlreichen ihrer vermieteten Liegenschaften Pfandrechte eingeräumt und die Forderungen aus laufenden und künftigen Mietverträgen abgetreten. Gegenstand des Rechtsstreits ist eine Mietzinszahlung für Räumlichkeiten auf einer dieser Liegenschaften, die an die Bekl geleistet wurde. Diese Mieterin war 2013 von der Zession der Mietzinsforderungen verständigt und aufgefordert worden, die Miete nur mehr an die Bekl zu zahl...

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