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ÖBA 7, Juli 2021, Seite 453

Entwurf technischer Regulierungsstandards zu den Methoden der aufsichtlichen Konsolidierung gem. Art. 18 CRR

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) konkretisiert mit dem am veröffentlichten Entwurf für ausgewählte Formen der aufsichtlichen Konsolidierung die anzuwendenden Konsolidierungsmethoden gem. Art. 18 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) idF. Verordnung (EU) 2019/876 (CRR2):

  • Abs. 3 bezieht sich auf die Konsolidierung von Unternehmen, die unter einheitlicher Leitung stehen oder von (großteils) denselben Personen geleitet werden. Die EBA schlägt für diese Fälle die Aggregationsmethode vor.

  • Abs. 4 verlangt eine proportionale Konsolidierung von Beteiligungen an Instituten, die von einem in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen gemeinsam mit einem anderen geleitet werden („Joint Control“), sofern die Haftung des in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmens mit der Höhe des an der Beteiligung gehaltenen Kapitals begrenzt ist.

  • Abs. 5 regelt, dass in anderen Fällen von Beteiligungen oder Kapitalbeziehungen die zuständige Behörde die anzuwendende Konsolidierungsmethode festlegt. Für gewöhnlich wird der unternehmensrechtlichen Konsolidierung gefolgt. Wenn danach keine Konsolidierung geboten ist, kann die zuständige Behörde eine Risikoanalyse ihrer Beteiligungen oder K...

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