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ÖBA 7, Juli 2021, Seite 453

Einrichtung einer zentralen AML/CFT-Datenbank

Die Verordnung (EU) 2019/2175 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 verstärkt und erweitert die Instrumente der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) im Bereich der Prävention und Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) im europäischen Finanzsystem.

Art. 9a Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 verpflichtet die EBA zur Einrichtung einer zentralen Datenbank mit Informationen über AML/CFT-Schwachstellen, welche die zuständigen Behörden in den EU-Mitgliedstaaten in Bezug auf einzelne Finanzinstitute festgestellt haben. Die Datenbank enthält auch Informationen über die Maßnahmen, welche die zuständigen Behörden ergriffen haben, um die wesentlichen AML/CFT-Schwächen zu beheben.

Sowohl die zuständigen Behörden als auch die EBA werden die Informationen aus der Datenbank nutzen, um die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der EU effektiver zu gestalten. Sie wird den zuständigen Behörden als Frühwarninstrument dienen und u.a. bei der Planung von Vor-Ort-Prüfungen und der Durchführung von Off-Site-Überwachungen berücksichtigt.

Die vorliegenden technischen Regulierungsstandards (RTS) spezifizieren u.a.

  • die Definition und die Wesentlichkeit der ...

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