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ÖBA 7, Juli 2021, Seite 454

Leitlinienentwurf für Institute und Abwicklungsbehörden zur Verbesserung der Abwicklungsfähigkeit

Mit den vorliegenden Leitlinien legt die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) Mindestanforderungen für die Abwicklungsfähigkeit von Instituten fest und fasst Good-Practice-Erfahrungen zusammen. Die Leitlinien richten sich überwiegend an Institute, enthalten stellenweise aber auch Vorgaben an die Abwicklungsbehörde. Die wesentlichen Anforderungen der Leitlinien sind:

Mindestanforderungen an die Organisationsstruktur und wesentliche Bankprozesse

  • Gewährleistung der operativen Kontinuität durch geeignete Strukturen und Maßnahmen für den Abwicklungsfall, v.a. in Bezug auf:

    kritische Funktionen und Kerngeschäftsbereiche;

    Service Level Agreements (SLAs) und Managementinformationssysteme (MIS);

    Stabilität und Kontinuität der Geschäftsbeziehung zu relevanten Dienstleistern;

    Governance und Entscheidungsfindungsprozesse.

  • Sicherstellung des Zuganges zu Finanzmarktinfrastrukturen (FMIs) im Abwicklungsfall durch:

    Identifizierung von Beziehungen zu FMIs und der Auswirkungen von Stresssituationen auf diese;

    Zuordnung der FMI-Dienstleister zu kritischen Funktionen, relevanten Dienstleistungen, Kerngeschäftsbereichen und den für sie zuständigen Behörden sowie Bewertung von möglichen Beschränkungen des Zu...

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