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KURZINFO ZU STEUERLICHEN ÄNDERUNGEN IM BUDGETBEGLEITGESETZ 2003
Änderungen Einkommensteuer/Lohnsteuer/Besteuerung von Investmentfonds
Steuerbefreiungen
Zukunftssicherungsmaßnahmen
Die steuerlichen Begünstigungen von Zukunftssicherungsmaßnahmen des Arbeitgebers für seine Arbeitnehmer sind steuer- und beitragsfrei, wenn diese Zuwendungen
• an alle Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern geleistet werden und
• für den einzelnen Arbeitnehmer 300 € pro Jahr nicht übersteigen.
Bei den Beiträgen für Kapitalversicherungen sind folgende Voraussetzungen für die Anerkennung als zukunftssichernde Maßnahme zu erfüllen:
• Bei einer Er- und Ablebensversicherung beträgt die Laufzeit mindestens 10 Jahre. Sie kann nur dann kürzer sein, wenn ein Bezug einer gesetzlichen Alterspension vor dieser Mindestlaufzeit erfolgt.
• Überwiegt bei der Kapitalversicherung die Erlebenskomponente, muss immer auf den Bezug einer gesetzlichen Alterspension abgestellt werden (auch wenn die 10 Jahre bei weitem überschritten werden).
Wird bei bereits abgeschlossenen Versicherungsverträgen nunmehr aufgrund der gesetzlichen Änderung eine Vertragsänderung vorgenommen (Abstellen auf die gesetzliche Alterspension), so stellt dies keine Vertragsnovation dar und führt zu keinen negativen steuerl...