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Die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein (ordentliches) Universitätsstudium
Kritische Würdigung und Folgewirkung einer Abzugsfähigkeit von Studienbeiträgen
Im Zuge der von der Regierung geplanten Änderungen des EStG 1988 ist u. a. vorgesehen, Studienbeiträge für ein ordentliches Universitätsstudium als Bildungsaufwendungen einer einkünftemindernden Berücksichtigung zuzuführen. Im folgenden Beitrag werden Aufwendungen in Zusammenhang mit einem ordentlichen Universitätsstudium hinsichtlich ihrer Abzugsfähigkeit i. S. d. §§ 4 Abs. 4 Z 7 sowie 16 Abs. 1 Z 10 EStG untersucht und die Auswirkungen der geplanten Änderungen für die Studierenden betrachtet, wobei neben steuerlichen Aspekten auch Konsequenzen für einzelne Transferleistungen diskutiert werden.
1. Die Abzugsfähigkeit von Bildungsmaßnahmen dem Grunde nach
Die Abzugsfähigkeit von Bildungsmaßnahmen unter dem Titel der Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten erfährt gemäß §§ 4 Abs. 4 Z 7 bzw. 16 Abs. 1 Z 10 EStG eine einheitliche Ausgestaltung. In einer historischen Betrachtung zeigt sich, dass der Gesetzgeber in Bezug auf Bildungsmaßnahmen eine stete Erweiterung von abzugsfähigen Aufwendungen verfolgt hat: Während bis zur Steuerreform 2000 ausschließlich Fortbildungsaufwendungen zum Abzug zugelassen waren, demnach die zum Abzug zugelassenen Aufwendungen mit der Konsequenz einer Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten in der konkret ausgeübten Tätigkeit versehen sein musste...