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Die steuerliche Behandlung einer "missglückten" Handelsabspaltung
Ertrag- und verkehrsteuerliche Konsequenzen einer Spaltung außerhalb des UmgrStG
In den letzten Jahren haben zahlreiche sog. „squeeze-out" bei Kapitalgesellschaften in Form der nicht verhältniswahrenden Spaltung unter Anwendung des SpaltG stattgefunden. Ziel dieser „squeeze-out" ist regelmäßig die Trennung von Gesellschaftern, wobei in vielen Fällen ein Hauptgesellschafter mit einer Beteiligungsquote von zumindest 90 % mit Hilfe des „squeeze-out" die 100%ige Anteilsquote an der Kapitalgesellschaft auch ohne Zustimmung der Minderheitsgesellschafter erlangt (vgl. zum erforderlichen Zustimmungsquorum bei nicht verhältniswahrender Spaltung § 8 Abs. 1 und 3 SpaltG), indem durch Anwendung der Regelungen des SpaltG zur nicht verhältniswahrenden Spaltung eine Vermögensübertragung auf eine zweite Kapitalgesellschaft erfolgt, an der in weiterer Folge (fast) nur die bisherigen Minderheitsgesellschafter beteiligt sind, während der Hauptgesellschafter unverändert an der abspaltenden Gesellschaft beteiligt bleibt, seine Beteiligungsquote an dieser Gesellschaft nunmehr aber 100 % beträgt.Wenn im Zuge der Abspaltung begünstigtes Vermögen i. S. d. § 32 Abs. 1 i. V. m. § 12 Abs. 2 UmgrStG übertragen wird,fällt dieses „squeeze-out" in den Anwendungsbereich des UmgrStG, sodass sowohl die Vermögensübertragung als auch der mit ...