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SWK 17, 16. Juni 2003, Seite 465

Auslaufen der Individualpauschalierung

Mit BGBl. II Nr. 230/1999 hat das BMF aufgrund gesetzlicher Ermächtigung die VO über die Individualpauschalierung von Betriebsausgaben, Werbungskosten und Vorsteuern erlassen. Der Motivation zu einer weiteren Verwaltungseinsparung entspringend, war diese Gewinnermittlungsmöglichkeit für die Jahre 2000 bis 2002 zeitlich limitiert. In der Regierungsvorlage zum BudgetbegleitG 2003 findet sich keine Nachfolgeregelung und laut Auskunft des BMF ist eine solche zumindest für das Jahr 2003 nicht zu erwarten.

Dies bedeutet, dass die betroffenen Steuerpflichtigen ihren Gewinn wieder mittels einer anderen Gewinnermittlungsmethode ermitteln müssen. Sollte dabei nicht die Betriebsausgabenpauschalierungsmethode des § 17 Abs. 1 EStG gewählt werden, wird der Steuerpflichtige nicht umhin können, seine Ausgaben zu belegen und entsprechende Grundaufzeichnungen zu führen. Um steuerliche Nachteile für die betroffenen Steuerpflichtigen zu vermeiden, sei auf den Umstand des notwendigen Belegesammelns hingewiesen.

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