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Bescheidberichtigung gemäß § 293 b BAO wegen unrichtiger Inanspruchnahme des Betriebsausgabenpauschales gemäß § 17 EStG 1988
Möglichkeiten des Verfahrensrechtes zur Beseitigung rechtswidriger Bescheide
Das Rechtsinstitut des § 293 b BAObietet Abgabenbehörden eine Methode, in Fällen, in denen - bei grundsätzlich offen gelegtem Sachverhalt - Fehler aus Abgabenerklärungen, die „übersehen" wurden und daher zu unrichtigen Bescheiden geführt haben, wiederum zu berichtigen.
In einem jüngst entschiedenen Berufungsfallging es darum, ob der Ansatz eines - nach Meinung der Abgabenbehörde - unrichtigen Prozentsatzes des Betriebsausgabenpauschales nach § 17 Abs. 1 EStG 1988 eine derartige Maßnahme rechtfertigt.
1. Sachverhalt 1.1 Der Berufungswerber, der die Berufsbefähigung als Steuerberater innehat, erklärte Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Geschäftsführer einer Wirtschaftstreuhandgesellschaft, an der er wesentlich beteiligt ist. Als Ausgaben machte er ein Betriebsausgabenpauschale gemäß § 17 EStG 1988 in Höhe von 12 % geltend. Hinsichtlich dieser Tätigkeit wurde ein Werkvertrag abgeschlossen, aus dem u. a. hervorgeht, dass er die Geschäftsführeragenden und Tätigkeiten im Steuerberatungs- und Buchführungsbereich übernehme, er an keine Weisungen etc. gebunden sei und Vertretungsrecht besitze und das Entgelt nach Stunden bemessen sowie zusätzlich Prämien in Abhängigkeit zum erzielten Jahresergebnis gewährt würden.
1.2 Nach antragsgemä...