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BUNDESABGABENORDNUNG
BUNDESABGABENORDNUNG
Schätzung bei Gastwirt (§ 184 BAO)
Eine Vermögensunterdeckung kann nicht durch die Behauptung, Geldbeträge von der Schwiegermutter ererbt zu haben, erklärt werden, wenn weder über das Vorhandensein von Sparbüchern noch über die Übergabe schriftliche Unterlagen vorhanden sind ().