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SWK 8, 10. März 1995, Seite R 28
Sachverständiger für Kraftfahrwesen
•EinSachverständigerfür das Kraftfahrwesen übt keine einem Ziviltechniker ähnliche freiberufliche Tätigkeit, sondern eine gewerbliche Tätigkeit aus - (§ 22 Abs. 1 Z 1 EStG 1972), (Abweisung)
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